Kostenübernahme
Ich führe meine Praxis seit 2007 als Privatpraxis (ohne Kassensitz).
Ein Arztregistereintrag und eine Approbation liegen vor.
Generell übernehmen gesetzliche Krankenkassen die Kosten für Psychotherapie nur bei niedergelassenen Therapeuten bzw. Therapeutinnen mit einem Kassensitz.
Es kann aber generell ein Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V gestellt werden. Viele Kassen zeigen sich hier aufgrund der allgemein schlechten Versorgungslage vor Ort kooperativ.
Gern unterstütze ich Sie bei der Erstellung eines solchen Antrages.
Auch das Jugendamt kann in besonderen Fällen als Kostenträger auftreten.
Private Krankenversicherungen übernehmen in der Regel die Kosten für Psychotherapie auch in einer Privatpraxis.
Coaching, Beratung und spezielle Diagnostiken sind keine Heilbehandlung und werden daher nicht von den Krankenkassen übernommen.
Sprechen Sie mich auf die jeweiligen Kosten an.